Mit der Vorstellung des Apple iPad 2 durch Steve Jobs wurden flugs die Preise für das Apple iPad 1 gesenkt. Auch in Deutschland lässt sich ein iPad der ersten Generation nach der Preissenkung jetzt günstig als Schnäppchen kaufen. Eine noch günstigere Alternative ist nach wie vor der Kauf über das Internet in USA oder das iPad einfach beim nächsten Urlaub aus New York mitzubringen. Wir stellen alle Varianten vor.
HINWEIS: Wo das neue Apple iPad 2 günstig gekauft werden kann, zeigen wir in diesem iPad 2-Artikel und es gibt auch einen entsprechenden iPhone 4-Artikel.
In jedem Fall lohnt es sich über eine Bestellung in USA nachzudenken bzw. ein iPad bei USA Besuch zu kaufen/sich mitbringen zu lassen. Aber Vorsicht: Sowohl bei einer Bestellung in USA als auch bei einer Mitnahme sind wichtige steuerliche Aspekte zu beachten:
Bestellung in USA:
Bestellt man das kleinste iPad 16 GB für $499 $399 [neuer Preis seit Einführung des iPad2] in USA (z.B. Ebay), so kommen in der Regel noch erhebliche Versandkosten hinzu (ca. $30), so dass sich der Kaufpreis auf $529 $429 erhöht. Die amerikanische Sales Tax, die in den amerikanischen Bundesstaaten in unterschiedlicher Höhe erhoben wird (z.B. New York 8,375%), wird in diesem Fall nicht mehr aufgeschlagen. Sofern dem Paket eine ordentliche Rechnung beigefügt ist und die Zollerklärung entsprechend ausgefüllt ist, wird bei der Auslieferung in Deutschland dann noch die für Notebooks und Computer übliche Einfuhrumsatzsteuer erhoben (fehlt eine ordentliche Rechnung wird man zusätzlich zum Zollamt zitiert und muss dort den Kaufpreis belegen). Diese beträgt 19% des Warenwerts inklusive Versandkosten, also im o.g. Beispiel ca. $100,51 $81,51, was damit die Gesamtkosten für das iPad auf $629,51 $510,51 ansteigen lässt. Bei einem unterstellten Euro/Dollar-Kurs von 1,401,33 kostet das iPad damit 449,65 Euro382,84 Euro und wäre billiger als in Deutschland.
Mitbringen aus USA:
Entscheidet man sich dazu das Apple iPad 16 GB bei seinem nächsten USA-Urlaub zu kaufen und mitzubringen, läuft dies ähnlich wie bei der Bestellung ab. Zunächst fällt aber beim Kauf (z.B. in New York) 8,375% Sales Tax an. Auf der Rechnung steht dann ein Gesamtbetrag von $540,79$432,42. Bei einem angenommenen Umrechnungskurs von US-Dollar in Euro von 1,401,33 kostet das iPad damit 386,28 Euro325,13. Es liegt damit unter der Freigrenze bei Flug- und Schiffsreisen in Höhe von 430 Euro, wodurch – sofern nicht noch andere Produkte im Wert von über 44 Euro 104 Euro eingeführt werden – kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt.
Auch die 32GB WLAN only Variante liegt bei einem Wechselkurs von 1,33 noch unterhalb der Freigrenze.
Greift man aber statt zur 16 GB oder 32 GB Variante des Apple iPad zur 64 GB Variante, die mit $599 zzgl. 8,375% Sales Tax, d.h. $649,17 zu Buche schlägt, ändert sich die Zoll- und Steuerbefreiung schlagartig. Da der Wert bei einem Umrechnungskurs von 1,40 1,33 mit 463,70 Euro 488,10 Euro die Freigrenze von 430 Euro überschreitet fällt eine Pauschalsteuer von 17,5 Prozent an (81,15 Euro). Damit kostet das iPad dann faktisch 573,52 Euro und ist immer noch etwas billiger als in Deutschland.
Übrigens: Sofern das iPad bei der Einreise nicht angemeldet wird und der Zoll das Produkt bei der Einreiseprüfung entdeckt fallen zusätzliche (Straf-)Gebühren an, die jeglichen Preisvorteil aufheben dürften.
Fazit:
Dass Apple bei der Preisbildung in Euro immer noch keinen fairen Wechselkurs unterstellt, ist sicherlich zutreffend. Eine Bestellung bzw. ein Mitbringen des iPads aus den USA schafft hierbei auf den ersten Blick etwas Abhilfe. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass es bei der Garantieabwicklung zu Schwierigkeiten kommen kann. Sofern man dies in Kauf nimmt, stellen sowohl der Bestellweg als auch der Eigenimport Alternativen zum (Web-) Einkauf in Deutschland dar.
Wer sich allerdings nicht großartig mit Zolltarifen, Garantiebedingungen etc. herumschlagen will, findet das erste iPad nun auch bei renommierten Onlinehändlern in Deutschland stark reduziert und bei Ebay.de purzeln seit der Einführung des Apple iPad2 auch die Preise für die iPads der ersten Generation. Hier die aktuellen Angebote:
Die günstigsten Angebote für Apple iPads gibt es aber erstaunlicherweise häufig bei amazon.de.
Amazon.de hat die volle Preissenkung für die iPads mitgemacht und unterbietet die Neupreise für fast alle iPads in Deutschland und hat zusätzlich mit dem Marketplace eine Möglichkeit besonders günstige gebrauchte iPads zu erwerben (i.d.R erheblich billiger als die erzielten Auktionspreise bei Ebay!):
Amazon.de | Apple iPad 16GB | Apple iPad 32GB | Apple iPad 64GB |
Apple iPads ohne 3G | |||
Apple iPads mit 3G |
Hinweis: Die Erfahrung hat gezeigt, dass die 16GB Modelle in der Regel zu klein für den täglichen Gebrauch sind, wenn man neben Apps auch noch Musik und Videos nutzen will, darum lohnt es sich häufig den Aufpreis für die 32GB / 64GB Variante in Kauf zu nehmen.
Zolltarif, Einfuhrumsatzsteuer, Freibeträge: Was ist das genau?
- Zoll/Zolltarif
Der Zoll ist eine Abgabe, die erhoben wird, wenn eine Ware über eine Zollgrenze gebracht wird. Der jeweilige Zolltarif richtet sich nach der Art der Ware. Beispiele für Zolltarife sind: DVDs 3,5 Prozent, GPS-Geräte 3,7 Prozent, Videokameras je nach Ausstattung 0 bis 14 Prozent, CD-Player 9,5 Prozent. Zollfrei sind Digitalkameras und Computer. -
Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland wird die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Sie beträgt 19 Prozent des Warenwerts. - Freigrenze bei Flug- und Schiffsreisen
Bis zu einem Gesamtwarenwert von 430 Euro fallen bei Mitnahme im Rahmen von Flug- und Schiffsreisen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Überschreitet der Wert von mitgebrachten Waren den Wert von 430 Euro ist der Gesamtwert beim Zoll anzuzeigen. - Pauschalsteuer bei Flug- und Schiffsreisen
Bei einem Warenwert von insgesamt bis 700 Euro fällt eine Pauschalsteuer von 17,5 Prozent an. Darin ist bereits die Einfuhrumsatzsteuer enthalten, Zoll wird nicht fällig. - Freigrenze beim Online-Shopping aus den USA
Bis 150 Euro wird kein Zoll fällig, wohl aber die Einfuhrumsatzsteuer. Ab 150,01 Euro müssen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Der jeweilige Zolltarif richtet sich nach der Art der Waren.